Die Philosophie

So wie die Erziehung in erster Linie Aufgabe der Eltern ist, aber doch wesentlich auch von der Schule mit beeinflusst wird, so sind auch Bildung und Lernen nicht alleine Sache der Schule, sondern sie müssen auch von den Eltern mit unterstützt und gefördert werden. Je enger und vertrauensvoller die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Kindern ist, desto besser gelingt das Schulleben, desto wohler werden sich alle Beteiligten und auch insbesondere die Kinder hier an der Theodor-Heuss-Schule fühlen.

Hier soll das Amt des Elternbeirates vorgestellt werden, um die Erreichung der eben genannten Ziele aktiv mit beeinflussen zu können. Obwohl von der Elternschaft gewählt, ist der Elternbeirat nicht eine reine Interessenvertretung, sondern als Moderator und Vermittler in nahezu allen schulischen Prozessen und Situationen zu verstehen.

Die Rolle des Elternbeirates

Grundlage
- Hessisches Schulgesetz Kapitel 8 Eltern“ ab § 100
- Amtszeit: 2 Jahre (§106 Abs 1)

Aufgaben des Klassen-Elternbeirates
- Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen.
Sie haben die Funktion eines Vermittlers und sollen   dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden.

- In der Klassenelternschaft sollen die wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Klasse und der   Schule erörtert werden. Die Klassenelternschaft kann Vorschläge für die Tagesordnung der Sitzungen des   Schulelternbeirates machen.

- Sitz und Stimme im Schulelternbeirat

- Organisation und Leiten mindestens eines Elternabends pro Halbjahr

Gremien an der Theodor-Heuss-Schule

Vorstand des Schulelternbeirates
(Sitzungen zusammen mit der Schulleitung in regelmäßigen Abständen)

Sitzungen des Schulelternbeirates
(1 - 2 mal je Hj), zusammen mit der Schulleitung

Gesamtkonferenz
(Gremium des Lehrkörpers in dem die Elternvertreter eine beratende Funktion wahrnehmen)
Mitglied der Gesamtkonferenz kann jeder Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Gesamtkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

Schulkonferenz
(Gremium in dem die Lehrkräfte und Eltern gemeinsam und gleichberechtigt die Theodor-Heuss-   Schule und das Schulleben gestalten können)
Mitglied der Schulkonferenz kann jeder Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt. Die Amtszeit dauert zwei Jahre